Impressum & AGB

Verantwortlich für Inhalt
Ammann Solar AG
Hauptsitz
Neuensteigweg 16
9424 Rheineck (SG)

Showroom
Seestrasse
9326 Horn (TG)

Vertreten durch
Geschäftsführer: Roman Ammann
+41 71 850 09 30
+41 79 848 48 76
info@ammann-solar-ag.ch
www.ammann-solar-ag.ch
www.facebook.com/AmmannSolarAg/

Quelle Bildnachweis
www.fotolia.com
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Webdesign und Content
www.seitwärts.ch

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Ammann Solar AG keine Haftung für Inhalte externer Links. Für den Ihnalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Bertreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche zwischen der Ammann Solar AG, 9424 Rheineck („Ammann Solar AG“) und dem Vertragspartner („Kunde“) abgeschlossenen gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und die gemäss diesen Verträgen verkauften Produkte („Produkte“).

1.2 Die vorliegenden AGB gelten unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.

Angebot
2.1 Alle Angebote erfolgen freibleibend und können von Ammann Solar AG jederzeit zurückgezogen werden. Der Vertragsschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Ammann Solar AG.

2.2 Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Ammann Solar AG. Liegt eine solche nicht vor, so ist das Angebot von Ammann Solar AG massgeblich.

2.3 Alle Angaben in Kommunikationen von Ammann Solar AG über technische Spezifikationen, Design, Modelle, Bilder, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungen und dergleichen wie z.B. in Prospekten, Angeboten, Preislisten etc. wurden von Ammann Solar AG mit Sorgfalt erstellt, doch der Kunde kann sich nicht auf ihre absolute Richtigkeit verlassen, ausser diese wurde explizit schriftlich zugesichert.

Preise
3.1 Alle Preise sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung.

3.2 Falls sich die Kosten von Löhnen, Material, Zöllen, Abgaben, Transport (falls explizit im Preis enthalten) etc. oder die relevanten Wechselkurse zwischen der Auftragserteilung und der Lieferung ändern, ist Ammann Solar AG zu einer einseitigen Preisanpassung in Höhe der zusätzlichen Kosten berechtigt, ausser die Lieferung erfolgt innerhalb von vier Monaten seit der Auftragsbestätigung.

3.3 Ohne gegenteilige Abmachungen erfolgen die Preisangaben exkl. Mehrwertsteuer, Transportkosten und dergleichen, welche von Ammann Solar AG zusätzlich in Rechnung gestellt werden können.

3.4 Entsteht für Ammann Solar AG im Rahmen der Lieferung oder aus anderen Gründen, die nicht von Ammann Solar AG zu vertreten sind, ein Mehraufwand, müssen am Produkt Änderungen vorgenommen werden oder werden zusätzliche Dienstleistungen wie Support verlangt, darf Ammann Solar AG diese zu ortsüblichen Stundenansätzen in Rechnung stellen.

Lieferbedingungen und Lieferfristen
4.1 Lieferfristen haben indikativen Charakter, und Ammann Solar AG darf auch nach Ablauf der angegebenen Lieferfristen liefern. Insbesondere setzt die Einhaltung der Lieferfristen voraus, dass sämtliche vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und beizustellenden Komponenten sowie Abklärung aller technischen Fragen rechtzeitig vorliegen bzw. erfolgen und die vereinbarten Zahlungsbedingungen (z. B. bei einer Anzahlung) und sonstige Verpflichtungen eingehalten werden.

4.2 Ammann Solar AG haftet nicht für den Verspätungsschaden. Der Kunde kann die Annahme der Lieferung nicht aufgrund einer Lieferverzögerung verweigern.

4.3 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand gebracht oder abgeholt wird. Verzögert sich die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Meldung der Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.

4.4 Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden, so kann Ammann Solar AG, beginnend einen Monat nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von einem halben Prozent des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Das Lagergeld wird auf fünf Prozent des Nettorechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, Ammann Solar AG weist höhere Kosten nach.

4.5 Erfüllungsort ist der Sitz von Ammann Solar AG. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.6 Ohne gegenteilige Abmachung erfolgt die Lieferung an den registrierten Sitz des Kunden.

4.7 Ammann Solar AG kann die Lieferung in Teilsendungen vornehmen, wobei dann die Bestimmungen über Preise für jede Einzellieferung zur Anwendung kommen.

4.8 Ammann Solar AG organisiert ohne gegenteilige Abmachung den Transport auf Kosten des Kunden. Ammann Solar AG verpackt die Liefergegenstände sachgerecht und nach billigem Ermessen. Falls der Kunde spezielle Transportwünsche hat, teilt er diese rechtzeitig mit und trägt er auch die dadurch entstehenden Mehrkosten.

4.9 Ammann Solar AG versichert auf Kosten des Kunden die gesamte Sendung durch eine branchenübliche Transportversicherung einschliesslich Auf- und Abladen der Waren bis zum Aufstellungsort. Weitere Versicherungen werden nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und gegen Vorauszahlung abgeschlossen.

Aufwendungsersatz und Zahlungsmodalitäten
5.1 Ohne anderslautende Abmachung sind Rechnungen innert 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum in der angegebenen Währung netto zahlbar.

5.2 Ammann Solar AG stellt ihre Leistungen ohne gegenteilige Abmachung elektronisch in Schweizer Franken in Rechnung.

5.3 Neben dem Preis sind Ammann Solar AG gegen Vorlage der entsprechenden Belege sämtliche mit der Erfüllung des jeweiligen Vertrages zusammenhängenden zusätzlichen Kosten wie Auslagen, Verwendungen und Spesen zu ersetzen.

5.4 Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht zum Rückbehalt des ganzen Kaufpreises oder von Teilen davon.

Mitwirkungspflicht des Kunden
6.1 Der Kunde wird die Produkte in Empfang nehmen. Ist kein Mitarbeiter des Kunden vor Ort, gilt der von der Transportfirma oder Ammann Solar AG ausgefüllte Lieferschein als Beweis für die Zustellung in vertragsgemässem Zustand.

6.2 Der Kunde sorgt dafür, dass die Produkte, die er von Ammann Solar AG bezieht, gesetztes- und vertragskonform genutzt werden. Bei anderem Gebrauch entschädigt der Kunde Ammann Solar AG für jeden Anspruch Dritter und für Kosten von Rechtsstreitigkeiten.

6.3 Sind bei den von Ammann Solar AG gelieferten Produkten gesetzliche oder andere Normen einzuhalten, ist dies vom Kunden Ammann Solar AG vor Erstellung der Offerte mitzuteilen.

Verzug des Kunden
7.1 Der Kunde gerät automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug, falls

  1. a) er die Annahme ungerechtfertigt verweigert („Annahmeverzug“);
    b) eine Zahlungsfrist verstreicht;
    c) der Kunde zahlungsunfähig wird, in Konkurs gerät oder um Nachlassstundung ersucht;
    d) Vermögenswerte des Kunden verarrestiert werden oder zur Zwangsvollstreckung gelangen;
    e) der Kunde stirbt (Verzug des Nachlasses) oder im Fall einer Gesellschaft liquidiert wird.

7.2 Gerät der Kunde in Verzug, ist Ammann Solar AG berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. des Rechnungsbetrages zu berechnen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Vollstreckungskosten zu übernehmen oder zu erstatten.

7.3 Eingehende Zahlungen werden zuerst zur Tilgung der Vollstreckungskosten gemäss vorstehender Rz. 0, dann zur Begleichung der aufgelaufenen Verzugszinsen gemäss vorstehender Rz. 0 und schliesslich zur Abzahlung des offenen Kaufpreises verwendet.

7.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann Ammann Solar AG bei Ausbleiben der Zahlung sämtliche weiteren Lieferungen und Leistungen einstellen, bis die Zahlungsrückstände aufgeholt sind. Ammann Solar AG zeigt dem Kunden den Zahlungsausstand an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Zahlung. Der Liefertermin für die Produkte oder Leistungen von Ammann Solar AG, welcher im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, wird entsprechend hinausgeschoben.

7.5 Falls der Kunde mit einer finanziellen oder anderen Verpflichtung aus dem Vertrag in Verzug gerät oder Ammann Solar AG annehmen muss, dass der Kunde Verpflichtungen zukünftig nicht erfüllen kann oder will, kann Ammann Solar AG

  1. a) Vorauskasse, die Stellung von Sicherheiten für die eigene Leistung oder sofortige Bezahlung nach der Lieferung (Zug-um-Zug) verlangen;
    b) zusätzlich die eigenen Lieferungen und Leistungen einstellen;
    c) im Fall des Verzugs einer materiellen Verpflichtung, insbesondere der Kaufpreiszahlung, nach Ablauf der Nachfrist von diesem Vertrag zurücktreten;
    d) nach Ablauf der Nachfrist von anderen noch nicht erfüllten Teilvereinbarungen mit dem Kunden zurücktreten, selbst wenn dieser mit den entsprechenden Leistungen gemäss den anderen Teilverträgen nicht in Verzug ist;
    e) im Fall des Annahmeverzugs des Kunden zusätzlich die Produkte nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen an Dritte verkaufen, wobei die Kaufpreisforderung sowie Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kunden bestehen bleiben. Ammann Solar AG wird den Verkaufserlös an diese Forderungen anrechnen.

Aufstellung und Montage
8.1 Ist eine Aufstellung und Montage durch Ammann Solar AG vereinbart, so treffen den Kunden die folgenden Mitwirkungspflichten:

  1. a) Der Kunde hat Hilfsmannschaften wie Handlanger und – falls von Ammann Solar AG angefordert – Elektriker, Schlosser oder sonstige Facharbeiter nebst erforderlichem Werkzeug in der erforderlichen Anzahl zu stellen.
    b) Alle branchenfremden Nebenarbeiten einschliesslich der dazu benötigten Teile sind von dem Kunden zu organisieren bzw. zu stellen.
    c) Für Ammann Solar AG nicht branchenübliche Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen in Folge besonderer Umstände am Montageort stellt der Kunde.
    d) Der Kunde hat Ammann Solar AG auf besondere Sicherheitsvorkehrungen aufmerksam zu machen.
    e) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Abklärungen und Prüfungen in Bezug auf Statik vorgängig durchzuführen und Ammann Solar AG die Resultate dieser Abklärungen mitzuteilen.

8.2 Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme mangels ordnungsgemässer Vorarbeit des Kunden oder aufgrund anderer, von Ammann Solar AG nicht zu vertretender Umstände, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Mitarbeiter von Ammann Solar AG zu tragen.

8.3 Sofern Ammann Solar AG die Aufstellung oder Montage gemäss separater Vereinbarung übernommen hat, vergütet der Kunde diese nach bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätzen einschliesslich eventueller Zuschläge.

Gewährleistung
9.1 Beanstandungen der gelieferten Produkte sind bei erkennbaren Mängeln umgehend nach deren Empfang, spätestens aber innert 7 Tage nach der Annahme, anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln hat die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innert 7 Tage danach, zu erfolgen. Die Beanstandungen müssen schriftlich und spezifiziert unter Angabe der Liefernummer und, falls vorhanden, der Fabrikationsnummer erhoben werden. Ammann Solar AG muss das defekte Produkt untersuchen können.

9.2 Ammann Solar AG verpflichtet sich, bei gemäss vorstehender Rz. 1 rechtzeitig und richtig angezeigten Mängeln während zwei Jahren nach Ablieferung auf eigene Kosten und nach eigener Wahl und innert angemessener Frist von mindestens 14 Tagen diese entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlägt die Mängelbehebung fehl, hat Ammann Solar AG erneut das Recht, den Mangel innert einer erneuten Frist von mindestens 14 Tagen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.

9.3 Ammann Solar AG ist nicht verpflichtet, verspätet oder unrichtig angezeigte Mängel zu beseitigen. Hat der Kunde das defekte Produkt verändert, nicht ordnungsgemäss gewartet, fehlerhaft repariert oder ohne vorgängige Zustimmung von Ammann Solar AG auf andere Art verändert oder ist der Mangel auf den gewöhnlichen Gebrauch zurückzuführen, kann Ammann Solar AG nicht zur Mängelbehebung angehalten werden. Die von Ammann Solar AG ersetzten defekten Produkte gehen wieder ins Eigentum von Ammann Solar AG über.

9.4 Die Verpflichtungen von Ammann Solar AG zur Mängelbehebung gehen keinesfalls weiter als diejenigen, welche die Lieferanten von Ammann Solar AG gegenüber Ammann Solar AG haben. Allfällige weitergehende Gewährleistungen oder Garantien der Lieferanten von Ammann Solar AG können gegenüber Ammann Solar AG nicht geltend gemacht werden.

9.5 Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn Ammann Solar AG Mängel, welche von Ammann Solar AG zu vertreten sind, nicht gemäss vorstehender Rz. 9.2 beheben kann und die Vertragswidrigkeit des Produktes nicht nur geringfügig ist. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er Ammann Solar AG das Produkt zurückzugeben und – ungeachtet sonstiger Ansprüche – für die Zeit der Nutzung des Produktes ein angemessenes Entgelt in Höhe des üblichen Mietzinses zu zahlen.

9.6 Jegliche weitere Gewährleistungsansprüche oder Mängelrechte des Kunden werden hiermit soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen.

9.7 Im Fall einer verspäteten, unrichtig geltend gemachten oder ungerechtfertigten Beanstandung kann Ammann Solar AG dem Kunden eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Umtriebe in Rechnung stellen.

9.8 Der Kunde ist verpflichtet, Ammann Solar AG bei der Mängelbehebung nach Möglichkeit zu unterstützen. Weigert sich der Kunde, eine zumutbare Unterstützung zu gewähren, ist Ammann Solar AG von der Mängelbehebung entbunden.

Immaterialgüterrechte
10.1 Jede Partei behält die ausschliesslichen Rechte an gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Design, Bildern, Zeichnungen, Plänen, Prototypen, Software sowie sonstigem Know-how, welche die jeweilige Partei bei Vertragsabschluss inne hatte oder ausserhalb des Projektes erworben hat. Mit dem Verkauf der Produkte werden keinerlei Immaterialgüterrechte übertragen.

Verletzung von Schutzrechten Dritter
11.1 Ammann Solar AG gewährleistet, dass die Produkte bei vertragsgemässer Nutzung und ohne Eingriff des Kunden keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde wird Ammann Solar AG von Schutzrechtsbehauptungen Dritter unverzüglich in Kenntnis setzen und Ammann Solar AG die ausschliessliche Führung eines möglichen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlassen. Nur unter diesen Voraussetzungen führt Ammann Solar AG den Rechtsstreit auf eigene Kosten und übernimmt auch mögliche Schadenersatzansprüche, die Dritten zugesprochen werden.

11.2 Sind Schutzrechte Dritter verletzt worden oder ist dies nach Auffassung von Ammann Solar AG wahrscheinlich, hat Ammann Solar AG die Wahl, entweder dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch der betreffenden Arbeitsergebnisse zu verschaffen, diese zu ersetzen oder so abzuändern, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht, oder diese Arbeitsergebnisse zurückzunehmen und dem Kunden die von diesem geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden gegenüber von Ammann Solar AG bei Schutzrechtsverletzungen nicht zu.

11.3 Verletzt der Kunde Schutzrechte Dritter, so ist Ammann Solar AG ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen und der Kunde verpflichtet, Ammann Solar AG schadlos zu halten.

Eigentumsvorbehalt
12.1 Die Lieferungen durch Ammann Solar AG erfolgen alle unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung durch den Kunden auf diesen über. Der Kunde ermächtigt Ammann Solar AG hiermit ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

12.2 Der Kunde ist zudem verpflichtet, Ammann Solar AG bei allen Massnahmen zum Schutz ihres Eigentums zu unterstützen, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bei der Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern und dergleichen oder bei der Errichtung eines Pfandes. Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen, um jegliche Aufhebung oder Beeinträchtigung des Eigentumsvorbehaltes zu vermeiden. Bereits gelieferte Sachen werden vom Kunden werterhaltend instand gehalten und gegen alle Risiken versichert. Solange das Eigentum nicht auf den Kunden übergegangen ist, wird der Kunde die Produkte nicht veräussern, verpfänden, zur Sicherheit übertragen oder anderweitig darüber verfügen, sondern diese separat lagern und als Eigentum von Ammann Solar AG kennzeichnen. Der Kunde wird Ammann Solar AG unverzüglich informieren, sollten Dritte auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte beim Kunden zugreifen.

12.3 Ammann Solar AG ist berechtigt, bei Verzug des Kunden gemäss Ziffer 7 die Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, beim Kunden zurückzuholen. Der Kunde gewährt dazu hiermit Ammann Solar AG jederzeit zu Bürozeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Die Kosten dieser Rückholung trägt der Kunde.

Fördergelder
13.1 Für die Beantragung allfälliger staatlicher Fördergelder im Zusammenhang mit den Produkten ist alleine der Kunde verantwortlich. Auf expliziten Auftrag unterstützt Ammann Solar AG den Kunden bei den Anträgen und Formalitäten im Zusammenhang mit Fördergeldern. Allfällige Anträge werden im Namen des Kunden eingereicht und Ammann Solar AG gewährleistet weder den Zuspruch noch die Höhe allfälliger staatlicher Fördergelder.

Geheimhaltung und Datenschutz
14.1 Die Parteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nur zur rechtmässigen Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

14.2 Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen jederzeit einzuhalten.

Haftung/Schadloshaltung
15.1 Die Haftung von Ammann Solar AG ist auf Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen beschränkt. Ammann Solar AG haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch eine falsche Anwendung, Installation oder Wartung des Produktes durch den Kunden entstanden sind. Ferner haftet Ammann Solar AG nicht für mittelbare Schäden und nicht für entgangenen Gewinn.

15.2 Die Haftung für Hilfspersonen, Unterakkordanten und Erfüllungsgehilfen von Ammann Solar AG nach Art. 101 OR ist ausgeschlossen.

15.3 Verändert der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von Ammann Solar AG durch Änderungen, Reparaturen oder andere Eingriffe die gelieferten Produkte, benutzt er sie falsch, nachlässig oder für einen nicht vorgesehenen Zweck oder setzt er die Produkte chemischen, elektrischen, elektro-chemischen oder anderen Einflüssen aus, entfällt die Haftung von Ammann Solar AG. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, Ammann Solar AG bei Schadenersatzforderungen Dritter, schadlos zu halten. Zudem verpflichtet sich der Kunde, Ammann Solar AG für Schadenersatzforderungen aus Produktehaftpflicht schadlos zu halten, falls der Schadenersatzanspruch nicht ausschliesslich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ammann Solar AG beruht.

Höhere Gewalt
16.1 Wenn Ammann Solar AG an der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren aussergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die Ammann Solar AG trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte wie zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Epidemie, extreme Naturereignisse, Streik, Aussperrung usw., verlängert sich – wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich ist – die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird Ammann Solar AG von der Lieferverpflichtung und von jeder Schadenersatzpflicht befreit.

16.2 Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit um mehr als drei Monate, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

16.3 Treten die vorgenannten Umstände bei dem Kunden ein, so gelten dieselben Rechtsfolgen auch für seine Annahmeverpflichtung.

16.4 Auf die hier genannten Umstände kann sich Ammann Solar AG und der Kunde nur berufen, wenn sie die andere Partei unverzüglich benachrichtigen.

Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nichtig sein, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Weiter soll die ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine gültige ersetzt werden, die der ungültigen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleich ist auch mit einer Lücke zu verfahren.

Änderungen der AGB
18.1 Ammann Solar AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für jede Lieferung gelten die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen AGB.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ammann Solar AG und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG), der Wiener-Kaufrechtskonvention (CISG) sowie von Staatsverträgen wird, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, vollumfänglich wegbedungen.

19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen im Geltungsbereich dieser AGB ist Rheineck (SG), Schweiz.

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